Geschäftliches rund ums Behindertsein
- Abschläge beim Bezug von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten rechtmäßig
Bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, wird auch künftig ein Abschlag von 10,8 Prozent berücksichtigt. Das gleiche gilt bei Hinterbliebenenrenten, die wegen eines vor dem 60. Lebensjahr eingetretenen Todes gezahlt werden. Dies bestätigte heute in mündlicher Verhandlung der 5. Senat des Bundessozialgerichts.
Die heutigen Entscheidungen in vier Musterprozessen erfolgten in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Bundessozialgerichts. Damit vertreten die heute in Rentensachen zuständigen Senate des Bundessozialgerichts in der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschläge eine einheitliche Rechtsauffassung. Einer anderslautenden Position des 4. Senats wird damit nicht gefolgt. Dieser hatte am 16. Mai 2006 entschieden, dass die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei Renten wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent zu berücksichtigen, rechtswidrig sei. Diesem Urteil war die Deutsche Rentenversicherung nicht gefolgt.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind hierzu rund 110.000 Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren zum Ruhen gebracht worden. Diese sollen nun zügig zum Abschluss gebracht werden. Sofern allerdings gegen die heutigen Entscheidungen Verfassungsbeschwerde eingelegt würde, wäre zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bonn
- Fernsehgeräte der Rundfunkhilfe e.V. - Verteilung 2009
Eine Information für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Für die Verteilung von Fernseheräten und SAT-Receivern der Rundfunkhilfe e.V. in 2009 können hier von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege Antragsformulare heruntergeladen werden:
Für das Antragsformular für Fernsehgeräte klicken Sie bitte hier...
Für das Antraggsformular für SAT-Receiver klicken Sie bitte hier...
Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen im Jahr 2009 ist der 06.November 2009!
Ab 2009 haben entscheidende Änderungen ergeben:
- Es gibt nur noch LCD-Farbfernsehgeräte.
- Es können keine Ferngeräte mit Kopfhörer mehr zugeteilt werden. Kopfhörer müssen zukünftig selber auf eigene Kosten oder durch Unterstützung des antragstellenden Verbands/bzw. Einrichtung beschaffen werden.
- DVB-T Receiver werden ebenfalls nicht mehr einzeln zugeteilt. Es ist nun aber möglich, Farbfernsehgeräte mit integriertem DVB-T Receiver zu beantragen.
- Die Geräte werden aufgestellt und die Programme eingestellt.
- Um Nachfragen und Irritationen vorzubeugen, verwenden sie nur noch die aktuellen Antragsformulare.
Interessierte können sich bei Fragen an die freien Wohlfahrtsverbände wenden, z.B. an das
Caritas-Zentrum Bad Tölz / Wolfratshausen
Graslitzerstr. 13
82538 Geretsried
Telefon: 08171/ 9830-60
Telefax: 08171/ 9830-67
email-Kontakt: http://www.caritastoelz.de/Page010138.asp
Internet: http://www.caritastoelz.de/
- Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten
Aktueller Stand und Entwicklungen.
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- Rehaforschung
Zehn Jahre vernetzte Rehaforschung in Bayern.Von der Theorie für die Praxis lernen.
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- SoVD zieht positive Bilanz nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die heute vorgestellte Studie zu Nutzen und Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) belegt, dass Vorhalte der Wirtschaft gegen das Gesetz völlig unbegründet waren. Die Horrorszenarien, mit denen die Wirtschaft Stimmung gegen den verbesserten Diskriminierungsschutz gemacht hat, sind nicht eingetroffen: Es hat keine Klageflut gegeben und auch die Kosten für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes sind weitaus niedriger als Wirtschaftsverbände geschätzt haben
Der SoVD zieht nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz eine positive Bilanz. Das Gleichbehandlungsgesetz hat einen Bewusstseinswandel eingeleitet. Unternehmen haben sich verstärkt mit dem Diskriminierungsschutz auseinandergesetzt. Das gesellschaftliche Bewusstsein, dass niemand diskriminiert werden darf, ist gestärkt worden.
Das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass niemand wegen seines Alters, seiner Behinderung, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religionszugehörigkeit oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf. Auch wenn wir von einer umfassenden Verwirklichung dieses Ziels noch entfernt sind, sind wir auf dem Weg ein gutes Stück
Quelle: SoVD-Bundesverband
- Zu jung für die Rente
"Zu jung für die Rente, zu gesund für die EM-Rente und zu krank für den Arbeitsmarkt"
Bericht von einem Workshop des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung (FNA) zur Absicherung des Erwerbminderungsrisikos in der gesetzlichen Rentenverscherung am 27.05.2008 in Berlin
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