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Neuigkeiten

24.02.2021

Neue Informationen zu Kosten Gebärdensprachdolmetscher + Assistenz, Maskenpflicht

  1. Kostenübernahme Gebärdensprachdolmetscher: Das Gesundheitsministerium schreibt:
    „Die Kosten für Gebärdendolmetscher/–innen zählen nach Mitteilung
    des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29.01.2021 zu den Impfkosten bzw. den Kosten
    für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung –
    CoronaImpfV vom 8.2.2021 und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet
    werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über
    die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie (impfKErstR) vom Freistaat Bayern erstattet.

    Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird die Kreisverwaltungsbehörden
    in ihrer Zuständigkeit darüber informieren, dass jede/r Betroffene auf einen ausgebildeten
    Gebärdensprachdolmetscher/–in ihrer/seiner Wahl zugreifen und diese/n mit ins Impfzentrum
    nehmen kann und dass die Impfzentren bzw. Kreisverwaltungsbehörden nachträglich die von den
    Gebärdensprachdolmetscher–/innen ausgestellte Rechnung erstatten sollen.

    Den Impfzentren steht bereits seit Wochen ein Film in Gebärdensprache zu den Abläufen im
    Impfzentrum zur Verfügung, den wir auch auf unserer Seite anbieten:
    https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/.

    Gehörlose können die Coronavirus–Hotline per Fax: 09131 6808–2202 kontaktieren.

    Für einen Impfvorgang dürfen Sie mit ca. 30 Minuten rechnen.

  2. Kontaktbeschränkungen für Menschen mit Behinderung mit Assistenzbedarf:
    folgender Passus wurde in den FAQ (Lockdown–Fragen) veröffentlicht:

    „Wie sind die Regeln zur Kontaktbeschränkung für Menschen mit Behinderung auszulegen?

    Es gelten zunächst auch hier die allgemeinen Regeln zu den Kontaktbeschränkungen in § 4 der
    11. BayIfSMV. Nicht einzurechnen sind aber Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Behinderung
    zwingend benötigen.“

    https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zum-lockdown

  3. Aktualisiertes Infoblatt zur Mund–Nasen–Bedeckung.
    Bitte lesen Sie hierzu folgendes Informationsblatt




22.01.2021

Einladung zur Teilnahme - EnableMe Online Mentoring

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Kristina, bin Werkstudentin bei der Stiftung MyHandicap aus München und würde Ihnen als Kommunale Behindertenbeauftragte im Regierungsbezirk Oberbayern gerne kurz unser neues, kostenloses Angebot vorstellen: In den nächsten Wochen starten wir das EnableMe Online-Mentoring. Es handelt sich um ein Programm, das Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung durch gezieltes Online Coaching beim (Wieder)Einstieg ins Berufsleben unterstützt.
Das Angebot wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert und ist für die Teilnehmer kostenlos! Weitere Infos und Details finden Sie online unter https://www.myhandicap.de/mentoring.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auf das Angebot hinweisen und die Informationen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten weiterleiten könnten.
Für weitere Fragen und Besprechungen können wir uns gerne auch telefonisch abstimmen. Ich bin gespannt auf eine Rückmeldung und freue mich über eine mögliche Zusammenarbeit für den guten Zweck!
Viele Grüße
Kristina Wildner
Project Manager Online Mentoring

Stiftung MyHandicap gGmbH
Joseph-Wild-Str. 20
D-81829 München




03.12.2020

Behindertenbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung fordert mehr Selbstbestimmung.

Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung fordert der Beauftragte der bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung.

Lesen Sie dazu folgendes PDF




13.11.2020

Newsletter VKIB

Den Newsletter für November 2020 der Vereinigung kommunaler Interessenvertreter für Menschen mit Behinderung finden Sie hier...




09.11.2020

Newsletter BLWG

Bayerischer Landes-Fachverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter:

Den Newsltetter Nr. 2020/025 vom November 2020 finden Sie hier...




09.10.2020

Broschüre: „Ein Zuhause für alle Lebensphasen“

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, Hilfsmittel–Umbau–Neubau.

Eine Information des Fachbereichs Senioren und Teilhabe des Landratsamtes Bad Tölz–Wolfratshausen.


Weitere Infos finden Sie auf dem Teilhabekompass unter Aktuelles




28.09.2020

Neu: Teilhabekompass des Landkreises Bad Tölz Wolfratshausen

Mehr Teilhabe mit dem Teilhabekompass im Landkreis Bad Tölz–Wolfratshausen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Informationen zur Teilhabe und Barrierefreiheit auf einen Blick im Internet – dieser Idee folgt der Teilhabekompass.

Die Seite

www.teilhabekompass.net

ist in den Sozialwegweiser des Landkreises Bad Tölz–Wolfratshausen integriert und wird nun, ausgehend von der Basisstruktur Schritt für Schritt aufgebaut.

Der Arbeitskreis freut sich sehr über diese gute Informations–Plattform und bittet alle, in den eigenen Reihen hierfür kräftig Werbung zu machen und mitzuhelfen, die Informationen aufzubauen und aktuell zu halten.

Geben Sie ihre Beobachtungen, Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Bereich weiter.
Wir bitten Sie, sprechen Sie Verantwortliche in Wirtschaft, Verwaltungen, Tourismus an, damit diese ihre Betriebe, Einrichtungen, Dienstleistungen eintragen lassen .
Dies bringt kostenlose Werbung und Vorteile für Anbieter und Nutzer.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit.




24.09.2019

Der BLWG ist unter der Rubrik Links aufgenommen

Der Bayerische Landesverband für die Wohlfahrt Gehöhrgeschädigter (BLWG) ist ein Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung. Servicestellen und Leistungen des BLWG finden Sie unter http://www.blwg.eu/images/blwg/02-Feste-Seiten/beratung-obb/2018-BLWG_Flyer_ISSObb.pdf .




30.01.2019

Digitale Verwaltung - Schwerbehindertenantrag 3.0

Digital war schon lang – jetzt geht's komplett ohne Papier. Den Schwerbehindertenantrag online ausfüllen können die Büüürgerinnen und Bürger bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bereits seit über einem Jahrzehnt.
Jetzt gibt es eine weitere Funktion, Papier ist so nicht mehr nötig: Ab sofort können die Menschen im Freistaat auch ihre Befundberichte, Ausweisbilder oder Einwilligungserklärung digital hinterlegen.

Der Leiter des ZBFS, Präsident Dr. Norbert Kollmer, freut sich über die Innovation beim Online-Antrag: “Dieses Tool ist eine echte Entlastung – und das gleichermaßen für Menschen mit Handicap und für uns. Es spart nicht nur Geld, sondern vor allem auch wertvolle Zeit. Der bürgerfreundliche Bürokratieabbau im ZBFS geht konsequent weiter.”
Durch die Hochladefunktion können aktuell bis zu zehn verschiedene Dateien pro Person beigefügt werden.

Das letzte gesetzliche Schriftformerfordernis besteht bei den Einwilligungserklärungen. „Mit ihnen können wir medizinische Unterlagen anfordern. Im Online-Antrag stehen sie als Druckversion bereit. Laden die Antragstellenden die unterschriebene Fassung hoch, können wir direkt mit der Bearbeitung beginnen“, ergänzt Harald von Steinaecker, Leiter der Abteilung Schwerbehindertenrecht im ZBFS.

In Bayern waren Ende des Jahres 2017 rund 1,2 Millionen Menschen schwerbehindert. Über 20 Prozent aller Schwerbehindertenanträge gehen beim ZBFS aktuell online ein – mit klar steigender Tendenz.

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