Das Persönliche Budget soll grundsätzlich das Selbstverständnis behinderter Menschen stärken und ihre Teilhabe am Leben fördern. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Handicap anstatt der bisher üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung ihrer persönlichen Hilfen zu beziehen.
Dieses bisherige Modellprojekt wird ab Januar 2008 in einen uneingeschränkten Rechtsanspruch umgewandelt. Somit kann ab diesem Zeitpunkt jeder behinderte Mensch sich dieses Systems bedienen.
Viele behinderte Menschen erhalten Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hiervon werden
z. B. Betreuungskosten in privat getragenen Kindergärten, Beschäftigung in Förder- und
Betreuungsgruppen und Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bezahlt.
Seit 2004 ist gesetzlich geregelt, dass Eingliederungshifsleistungen auch in Form eines Persönlichen
Budgets erbracht werden können.
Das Persönliche Budget ist dabei eine Geldleistung, um sich die Unterstützung, die gebraucht
wird, selbst auf dem Dienstleistungsmarkt einzukaufen. Bisher haben Rehabilitationsträger, wie die
gesetzl. Krankenversicherungen, die Sozialhilfe, die Rentenversicherungsträger, die Pflegekassen
oder Integrationsämter Leistungen nur als Sachleistungen erbracht. Diese sind ab Januar 2008 aber
auch Ansprechpartner für das Persönliche Budget.
Die Sachleistung wie bisher wird nicht abgeschafft, sie gibt es nach wie vor parallel.
Es soll erreicht werden, dass ein behinderter Mensch vom komplett umsorgten Klienten zum aktiv entscheidenden Kunden, natürlich nach seinen persönlichen Möglichkeiten wird. Dies geht soweit, dass er selbst zum Arbeitgeber wird. Z. B. Einstellung einer Haushaltshilfe, Begleitung zum Kino, Essensdienste, etc.
Hat ein Mensch mit Handicap bisher Anspruch auf Leistungen von verschiedenen Leistungsträgern, muss
er sein Persönliches Budget lediglich bei einem Leistungsträger (z. B. Sozialamt) beantragen.
Dieser Leistungsträger ist dann verpflichtet, alle anderen Leistungen zu koordinieren
(Trägerübergreifende Komplexlösung). Mögliche Budgetgeber sind:
Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sozialamt, Integrationsamt oder Pflegekasse.
Vor Annahme eines Persönlichen Budgets wird eine Zielvereinbarung getroffen. Hier wird festgesetzt, wofür ein Budgetnehmer sein Geld einsetzen will. Eine übermäßige Kontrolle durch den Budgetgeber soll es aber in keinem Falle geben. Auch Qualitätsstandards können Inhalt der Zielvereinbarung sein. Die Überprüfung der Zielvereinbarung kann dann in einem individuell festgesetztem Zeitrahmen erfolgen.
Z. B. Mitbürger, die unter schweren Depressionsschüben leiden und deshalb unter medizinischer Obhut sind haben diese Depressionsschübe nicht gleichbleibend. In einem Monat benötigen diese mehr Hilfe als in einem anderen. Das Persönliche Budget erlaubt es ihnen nun diese in einem Monat nicht in Anspruch genommene geldliche Hilfe in den nächsten Monat, in dem sie mehr Hilfe benötigen, zu transportieren. Natürlich nur in begrenztem Umfang.
Bereits seit Anfang der 90er Jahre gibt es ein Persönliches Budget in den Niederlanden. Dies mit gutem Erfolg. Dort nehmen ca. 40.000 Menschen das Persönliche Budget in Anspruch, davon ca. 14.000 Menschen mit geistiger Behinderung.
Das Geschlechterverhältnis der Budgetnehmer ist sehr ausgeglichen.
| Altersschnitt der Budgetnehmer: | 37 Jahre |
| Altersgruppen: | 4 bis 79 Jahre |
| Größter Teil, ca. 50%: | 30 bis 49 Jahre |
| Größte Gruppen | Psychische Erkrankungen |
| Geistige Behinderungen | |
| Körperliche Behinderungen | |
| Menschen in Privatwohnung: | 84% |
| Menschen in Betreuter Wohnform: | 9% |
| Durchschnittliches Persönliches Budget: | € 994,26 |
Es gibt wohl eine Gesetzeslücke:
Der Budgetnehmer kann auch eine Person seines Vertrauens oder einen externen Berater als seinen
persönlichen Budgetassistenten beauftragen. Noch ist nicht geregelt, dass dieser seine Leistungen
unabhängig des Persönlichen Budgets vom Leistungsträger erstattet bekommt.
Oktober 2007